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Imboden .:. Die Staatsformen

159227
Imboden, Max, Die Staatsformen. Versuch einer psychologischen Deutung staatsrechtlicher Dogmen. Basel, Stuttgart 1959.
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13.-28.11.2024

Description
Imboden, Max,
Die Staatsformen. Versuch einer psychologischen Deutung staatsrechtlicher Dogmen. Basel, Stuttgart : Helbing & Lichtenhahn, 1959. 120 Seiten mit Literaturverzeichnis und Register. Pappband (gebunden).Grossoktav. 226 x 148 mm. 286 g
* Name auf dem Vorsatzblatt, Einband leicht verzogen.
Bestell-Nr.159227
Imboden | Philosophie | Psychologie | Jurisprudenz | Rechtswissenschaft | Politik | Staatsrecht

Vorwort
Seit einem halben Jahrhundert hat die Staatslehre ihren Gesichtskreis ständig erweitert. Durch eine verfeinerte historische Forschung, durch Soziologie und politische Wissenschaft, durch Statistik und moderne Ökonomie sind neue Seiten des sozialen Gefüges ins Blickfeld der wissenschaftlichen Erkenntnis gelangt. Die vorliegende Arbeit vollzieht das Wagnis, diese bereits verwirrende Fülle weiter zu mehren. Sie unternimmt den Versuch, die Betrachtung in eine Richtung zu lenken, die weder der üblichen Marschroute der Staatsrechtslehre noch der anderen gesellschaftswissenschaftlichen Disziplinen entspricht.
Trotz der wenig orthodoxen Betrachtungsweise mündet der Weg schließlich in jene große Straße ein, die den im klassischen Altertum liegenden Beginn des abendländischen Denkens über den Staat mit den späteren großen Epochen der politischen Ideengeschichte verbindet. Ja es zeigt sich, daß gerade die zunächst ungewohnte Fragestellung die alten Quellen neu zu erschließen vermag. Dieses Resultat ist für den Verfasser selbst zum überraschenden Erlebnis geworden. Ist es nicht ein beredtes Zeugnis dafür, daß jene Ausweitung des Gesichtskreises, die sich in der modernen Staatslehre vollzieht, im Grund nur das mühsame Abstreifen einer durch das 19. Jahrhundert künstlich auferlegten Fessel ist? Als etwas eigentlich «Neues», mit dem Pathos des Fortschrittes zu Feierndes wird jedenfalls diese Entwicklung nicht gelten können. Sie stellt nur wieder her, was dem früheren Menschen selbstverständlich war; sie öffnet den Weg zur Wiedergewinnung eines verlorenen Gutes: einer ursprünglich vorhandenen Ganzheit, eines wahrhaften Humanismus.
Wenn die Schrift Herrn Professor Carl Ludwig gewidmet ist, so liegt darin mehr als der Ausdruck persönlicher Verehrung. Diese Dedikation — einer Arbeit vorangestellt, die letztlich Fragen der Staatsgesinnung in den Mittelpunkt rückt —war für den Verfasser eine verpflichtende Wegleitung. Sie schlägt die Brücke von der spekulativen Erkenntnis zur Wirklichkeit unserer staatlichen Gemeinschaft. In der Stadtrepublik Basel hat Carl Ludwig als Träger der höchsten Ämter, die Staat und Universität zu vergeben vermögen, diese wahrhaft humanistische Haltung eines reifen und wissenden Menschen zur Tatsache werden lassen.
Basel, 18. August 1958
Inhalt
(Die Zahlen unmittelbar hinter den Titeln verweisen auf die Ziffern der Absätze)
Seite
Zitierte Quellenwerke 5
Vorwort 7

I. Ein verlorenes Maß (1—6) 9

II. Die Lehre von den drei Staatsformen 14
A. Entstehung und Wandlung (7—9) 14
B. Weiterentwicklung der Dreiheitsvorstellung (10) 18
C. Die Lehre vom Kreislauf der Staatsformen und von der gemischten Verfassung (11—14) 19

III. Deutung und Mißdeutung der klassischen Staatsformenlehre 22
A. Die Staatsformen als kollektive Bewußtseinsstufen (15-17) 22
B. Alleinherrschaft (18-19) 26
C. Eliteherrschaft (20-22) 28
D. Gesamtherrschaft (23—25) 31
E. Die Verbindung der Konstitutionsformen (26—30) 34

IV. Die Lehre von den Staatsformen und das Dogma der Gewaltenteilung 38
A. Die Begründung des Teilungsdogmas (31) 38
B. Die rationale Gewaltendreiheit (32—35) 39
C. Die empirische Gewaltenmehrheit (36—37) 43
D. Der Gewaltenpluralismus als Bild der Trinität (38-42) 46
E. Gewaltenteilung und Staatsformenlehre (43—44) 51
F. Der Sinn der trinitarischen Gewaltenmehrheit (45-50) 53

V. Die Legitimation der staatlichen Herrschaft 59
A. Die Bedeutung der Legitimationsfrage (51—52) 59
B. Die Gründe legitimer staatlicher Herrschaft in der Lehre von Max Weber (53) 61
C. Weiterbildung der Lehre von den Legitimationsgründen (54—59) 62
D. Das Verhältnis zur Staatsformenlehre (60—62) 67
E. Das Verhältnis zur Gewaltenteilungslehre (63—65) 69
F. Das Übergewicht rationaler Herrschaftslegitimation im modernen Staat (66—71) 72

VI. Partikuläre und universelle Gemeinschaften 77
A. Die offene und die geschlossene Gesellschaft (72—73) 77
B. Gruppenexterne Projektionen (74—77) 79
C. Die Mehrstufigkeit der staatlichen Organisation (78-81) 82
D. Die politische Homogenität der Bundesglieder (82-83) 86

VII. Elemente einer Staatsformenlehre 87
A. Die Fragestellung (84) 87
B. Die maßgeblichen Strukturschichten (85) 89
C. Das Gliederungsmaß (86—88) 90
D. Der Kreis der Herrschenden (89—90) 95
E. Die Legitimation der Herrschaft (91) 97
F. Die verfassungsändernde Instanz als die staatliche Grundgewalt (92—93) 98

VIII. Gegenwartsfragen 100
A. Volkssouveränität und Gewaltenmehrheit (94—96) 100
B. Funktionenlehre und Gewaltenteilung (97—99) 104
C. Das Verfassungsproblem (100—105) 109
D. Die Überwindung des rationalen Normativismus (106-108) 115

Sach- und Autorenregister 119
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