Huber, Paul [Hrsg.],
Gefängnis oder Zivildienst? Stimmen zur Militärdienstverweigerung aus Armee, Öffentlichkeit und Kirche. Zollikon: Evangelischer Verlag, 1956. 72 s Broschur. Kleinoktav. 88 g
* Vorderes Deckblatt mit kleinem Riss oben.
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Vorwort
Die Frage der Dienstverweigerung aus Gewissensgründen wird zur Zeit in verschiedenen Kirchgemeinden lebhaft diskutiert. An Männerabenden, in Kirchgemeinderatssitzungen und in kirchlichen Bezirkssynoden wird heute dieses Problem erörtert. Zur Diskussion steht die Frage. ob Männer, die in den meisten Fällen sehr gut beleumdet sind, weiterhin wie Verbrecher abgeurteilt werden sollen, oder ob nicht eine andere Lösung angestrebt werden muß. Die nicht leichte Frage soll in der vorliegenden Schrift sachlich und unvoreingenommen geprüft werden. Das Büchlein ist aus der Zusammenarbeit einzelner Gemeinden herausgewachsen. Eine größere Kirchgemeinde hat in ihren «Kirchlichen Nachrichten» die viel diskutierte Frage aufgegriffen und ihre Leser ersucht, sachliche Kritik, Anregungen und Wünsche an die Pfarrämter zu richten. Gleichzeitig wurden die zuständigen militärischen, richterlichen und kirchlichen Behörden um ihre Stellungnahme gebeten. Das Echo auf unsere Umfrage war sehr stark. Wir geben im zweiten Teil dieser Broschüre die wichtigsten Äußerungen wieder, die von einem neutralen Komitee gesichtet worden sind. Wir möchten betonen, daß in der vorliegenden Schrift die Landesverteidigung nicht zur Diskussion steht. Der Schreibende ist Waffenplatzfeldprediger und hält die Verteidigung der Heimat in diesen schweren Zeiten mehr denn je für geboten. Wenn aber einzelne Männer aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten können, dann sollten sie nicht nach jeder Verweigerung erneut und noch härter bestraft werden. Wir bitten die Landesregierung, das Anliegen zahlreicher Kirchgemeinden ernst zu nehmen und der seit Jahrzehnten immer wieder aufbrechenden Gewissensnot vereinzelter Mitbürger nicht mehr mit harten Gefängnisstrafen zu begegnen, sondern gesetzliche Grundlagen zu schaffen, sei es im Sinn eines Zivildienstes oder einer Zivilschutzpflicht, damit diese Leute in Zivil dem Vaterland dienen können.
Paul Huber
Steffisburg/Thun, im November 1956