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Handwoerterbuch .:. des deutschen Aberglaubens

159296
Bächtold-Stäubli, Hanns, Handwörterbuch des deutschen Aberglaubens. Berlin, Leipzig 1927-1942. --> VERKAUFT
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13.-28. November 2024

Beschreibung
Bächtold-Stäubli, Hanns,
Handwörterbuch des deutschen Aberglaubens. Berlin, Leipzig: de Gruyter, 1927-1942. 10 Bände. Leinen mit Farbkopfschnitt. Grossoktav. 244 x 174 mm. 17130 g
* Handwörterbücher zur deutschen Volkskunde; Abteilung 1. - Bibliotheksexemplar mit diversen Stempeln und Registraturnummern. Schwache Gebrauchsspuren, Einbände etwas lichtrandig, Papier leicht (Registerband stärker) gebräunt.
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Handwoerterbuch | Religion | Ethnologie | Voelkerkunde | Aberglauben | Aberglaube | Volksglaube | Superstitio
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Band 1 (1927/1928) LXXI, 1764 Spalten.
Band 2 (1929/1930) 1778 Spalten.
Band 3 (1930/1931) 1920 Spalten.
Band 4 (1931/1932) 1584 Spalten.
Band 5 (1932/1933) 1872 Spalten.
Band 6 (1934/1935) 1728 Spalten.
Band 7 (1935/1936) 1712 Spalten.
Band 8 (1936/1937) 1762 Spalten.
Band 9 (1938/1941) 996 Spalten + Nachträge 1138 Spalten.
Band 10. Register 1942 417 Seiten.
Vorwort
Das Handwörterbuch des deutschen Aberglaubens setzt sich, zwei Ziele. Das eine ist, die in zahllosen, oft seltenen und entlegenen Publikationen zerstreuten Materialien über die einzelnen abergläubischen Überlieferungen zusammenzufassen; das andere, Ursprung und Bedeutung des einzelnen Aberglaubens darzulegen, so weit das uns heute möglich ist.
Das Handwörterbuch ist also zunächst eine Kompilation. Wer in der volkskundlichen Arbeit steht oder von einem andern Forschungsgebiete her sich über einen Aberglauben orientieren will, der weiß, wie mühsam es ist und wie sehr man bei der Arbeit dadurch aufgehalten wird, wenn man die verschiedenen Formen oder Vorkommen eines Aberglaubens aus der fast unübersehbaren Literatur volkskundlicher und ortsgeschichtlicher Zeitschriften und Einzelpublikationen zusammensuchen muß, und wie leicht man dabei Gefahr läuft, entweder wichtige und für die Erklärung des Aberglaubens gerade wesentliche Überlieferungen nicht zu erfassen oder aus unvollständigem Material Fehlschlüsse zu ziehen.
Zwar haben wir schon eine Zusammenfassung deutschen Aberglaubens in Adolf Wuttkes Deutschem Volksaberglauben der Gegenwart. Dieses Werk war seinerzeit eine außerordentlich verdienstvolle Leistung. Für grundlegende Forschung ist es aber heute sowohl in bezug auf das mitgeteilte Material als auch die gegebenen Erklärungen ungenügend. Es gibt keine Quellen an (nur in der von E. H. Meyer besorgten 3. Bearbeitung finden sich gelegentlich solche), und die systematische Anordnung dei Buches, die ganz der naturmythologischen Schule seiner Zeit entspricht, tut sehr vielen Überlieferungen Zwang an und verleitete zu falschen Deutungen.
Dem gegenüber geht das Handwörterbuch des deutschen Aberglaubens darauf aus, bei seltener vorkommenden abergläubischen Erscheinungen möglichst alle Belege, die uns bekannt sind, mitzuteilen, dagegen bei solchen, die sich häufig finden, oder gar allgemein verbreitet sind, meist nur ihre typischen Formen und als Belege solche Werke zu geben, die leicht zu beschaffen sind und ihrerseits wieder weitere Literaturangaben bieten, so daß der Benützer durch sie den Kreis seiner Belege nach Bedürfnis erweitern und die Verbreitung eines Aberglaubens auch geographisch verfolgen kann. Grundsätzlich hielten wir aber dafür, daß eher zu viel Literatur mitgeteilt werden solle als zu wenig.
Der Begriff des Aberglaubens wurde möglichst weit gefaßt: Feste und Bräuche, die auf alte Kulte zurückgehen, volksmedizinische Anweisungen, bei denen nicht ohne weiteres klar ist, daß sie auf naturwissenschaftlich begründeter Grundlage stehen, die Sagen, die mit Ausnahme der rein geschichtlichen meist nichts anderes sind als in Form von Erzählungen berichtete abergläubische Anschauungen, sind miteinbezogen worden.
Das Handwörterbuch des deutschen Aberglaubens ist, im Gegensatz zu Wuttke, nicht systematisch angeordnet, sondern in Form eines Lexikons, in dem versucht wird, das große, heute bekannte Material des deutschen Aberglaubens in etwa 2500 Stichwörtern zusammenzufassen. Diese lexikographische Darstellung erschien Verlag und Herausgebern entsprechend dem heutigen Stand der Forschung die richtige zu sein, weil sie nicht die Gefahren der Systematisierung mit sich bringt, denen Wuttke zum Teil erlag. Die einzelnen Artikel werden, gemäß der verschiedenen Einstellung der Mitarbeiter, namentlich aber auch gemäß der Verschiedenartigkeit ihres Stoffes, in Umfang und Behandlung weit auseinandergehen. Grundsätzlich unterscheiden wir drei Arten: 1. Spezialartikel, die einen ganz speziellen Gegenstand, z. B. Messer, Brennessel, in allen Aberglaubenäußerungen vereinzelt darstellen, 2. Sammelartikel, ganze Gruppen von Objekten zusammenfassen, z. B. Fisch, Pflanze; 3. Allgemeine Artikel, die zumeist abstrakte Begriffe behandeln, z. B. Abwehrzauber, Animismus. Ein sehr weit in die Einzelheiten gehendes Sachregister am Schlusse des Handwörterbuches soll die rasche Auffindung eines Aberglaubens erleichtern.
In mehr als zehnjähriger Sammelarbeit haben die Herausgeber ein über 600000 Zettel umfassendes, nach Stichwörtern alphabetisch geordnetes Material zusammengebracht, das den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wurde und ihnen ihre Arbeit erleichterte. Dieses Material soll nach Fertigstellung des Handwörterbuches weiter vermehrt werden und den Grundstock für ein Archiv des deutschen Aberglaubens bilden.
In der Hauptsache behandelt das Handwörterbuch den deutschen Aberglauben des 19. und 20. Jahrhunderts, so wie er in der volkskundlichen Literatur enthalten ist. Wo es möglich war, wurden auch mittelalterliche Quellen und solche des 13.-18. Jahrhunderts beigezogen.
Das Handwörterbuch verfolgt aber als zweiten Zweck, wenn immer möglich, die äußere und innere Geschichte der einzelnen abergläubischen Erscheinungen kurz darzulegen und gegebenenfalls ihren Ursprung und Sinn zu deuten. Die Herausgeber legen Wert darauf zu erklären, daß sie dabei den Mitarbeitern vollständig freie Hand gelassen haben. Jede wissenschaftlich begründete Deutung eines Aberglaubens, auch wenn sie von derjenigen der Redaktion abweicht, wurde aufgenommen, in der Meinung, daß ein solches Vorgehen der volkskundlichen Forschung nur die allergrößten Dienste leisten könne. Die Verantwortung für ihre Erklärungen tragen die einzelnen Mitarbeiter. Derselbe Aberglaube kann, von verschiedenen Mitarbeitern unter verschiedenen Stichwörtern behandelt, von dem einen so, von dem zweiten anders gedeutet werden: ein Zeichen dafür, daß oft ein und derselbe Aberglaube an verschiedenen Orten und zu verschiedenen Zeiten tatsächlich verschiedenen Ursprungs sein kann.
Ein Wort noch über den Titel des Werkes. Es wurde uns nahegelegt, an Stelle von Aberglaube den Ausdruck Volksglaube zu wählen. Die Befürworter desselben wiesen nachdrücklich darauf hin, daß „Aberglaube" ein Werturteil ausspreche und deshalb unwissenschaftlich sei. Mit „Volksglaube" umfasse die Volkskunde objektiv alle Erscheinungen des Glaubens, so weit sie in das Gebiet der Volkskunde gehörten. „Volk" sei hier in demselben Sinne gebraucht wie in Volkslied, Volksbrauch und in dem Worte Volkskunde selbst. Wir fänden also Volksglauben in allen Bevölkerungsschichten, wie die Volkskunde die Vorstellungswelt nicht einer bestimmten, sozial abzugrenzenden Gesellschaftsschicht behandle. Es komme hier wie bei der Volkskunde überhaupt auf die Denkart der Menschen und auf die Gestaltung ihrer Vorstellungswelt an. Die Volkskunde habe nicht nach rationalistischen oder ethischen Gesichtspunkten abzugrenzen, ob der Glaube des Volkes gut oder verwerflich sei; das sei Aufgabe der Theologen; die Lösung werde auch dort immer oder ausfallen, je nachdem der Beurteiler Katholik oder Protestant, Christ oder Nichtchrist, freidenkend oder lehrgläubig sei. Brauchten wir aber das Wort Aberglaube, so fällten wir derartige Urteile, die nur relativ und wissenschaftlich nicht bestimmbar seien. Noch ein anderer Grund spreche für das Wort Volksglaube. Im Handwörterbuch sei es nicht zu umgehen, daß Glaubenserscheinungen besprochen würden, die in den Bereich christlicher Lehre gehörten. Die Kirche werde sich dagegen wehren, daß wir Glaubensäußerungen, die sie billige und zulasse, als Aberglauben bezeichneten. Und von ihrem Standpunkte aus habe sie auf alle Fälle recht. Wir aber könnten das Recht nicht für uns beanspruchen, weil das Urteil über das, was Glaube oder Aberglaube ist, nur relativ sein kann. Nicht aus ängstlicher Nachgiebigkeit solle man Rücksicht auf die Kirche nehmen, sondern aus wissenschaftlichen Gründen in diesem Falle mit ihr Hand in Hand gehen.
Innere und äußere Gründe bewogen Verlag und Herausgeber trotz diesen in manchen Punkten richtigen Erwägungen nicht den Terminus „Volksglaube", sondern „Aberglaube" zu wählen; sie sind größtenteils schon im Artikel Aberglaube (I, 32 ff.) selbst aufgeführt.
Das Wort „Aberglaube" mag insofern mißverständlich sein, als es in seinem gewöhnlichen Gebrauche eine Wertschätzung in sich schließt. Noch mißlicher erscheint uns aber die Bezeichnung „Volksglaube"; denn unter „Volksglauben" müssen wir doch den ganzen Umfang der religiösen Betätigungen und Empfindungen des Volkes verstehen, seine Auffassung und Gestaltung des Christentums mindestens in gleichem Maße wie die vor- und nebenchristlichen Rudimente, die es sich bewahrt hat. Im „Volksglauben" scheinen uns die christlichen Bestandteile einen weit breiteren und wesentlicheren Umfang einzunehmen als im sog. „Aberglauben". Ein Handwörterbuch des Volksglaubens müßte, um ein Beispiel zu geben, auch die volkstümlichen Gottesbegriffe, die Stellung des Volkes zu Christus, den Widerstreit der primitiven mit der christlichen Ethik im Volksleben usw. behandeln. Wenn hier Kirchliches gestreift oder erwähnt wird, so geschieht es doch immer nur im Hinblick auf die abergläubischen Vorstellungen, die sich daran knüpfen oder daraus entwickelt haben, und jeder unvoreingenommene Geistliche wird aus der Erfahrung bestätigen, wie oft kirchlich Sanktioniertes zu unkirchlichen Zwecken verwendet wird. Daß auch in der Kirche heute manches als Irrung beurteilt wird, das früher als Recht anerkannt worden war, sei nur nebenbei bemerkt (Hexenglaube). Unser Werk enthält weiter manches, das nicht in das Volk Eingang gefunden hat, wie z. B. einzelne Kapitel der Mantik, Geheimwissenschaften u. dgl., ja sogar mancherlei Tier- oder Pflanzenaberglauben, der sich nur als gelehrte Überlieferung nachweisen läßt. Wenn wir also „Aberglaube" in dem weitesten Sinne und ohne verketzerndes Urteil gebrauchen, so tun wir nichts anderes, als was zahlreiche Forscher schon vor uns getan haben und was auch die Franzosen und Engländer mit ihrem „superstition" tun. Das Wort „Aberglaube" ist in unserer Sprache tiefer eingewurzelt als „Volksglaube", und so wird auch der Benutzer klarer darüber sein, was er in einem Handwörterbuch des „Aberglaubens" als des „Volksglaubens" zu suchen hat.
Es bleibt uns noch übrig, den Mitarbeitern für ihre große Bereitwilligkeit und Ausdauer unsern Dank abzustatten. Sie haben eine sehr große und oft undankbare Arbeit mit bewundernswerter Freudigkeit geleistet und damit gleichzeitig den Beweis geliefert, wie solche Handwörterbücher von allen Forschern auf dem Gebiete der Volkskunde für eine gedeihliche Weiterentwicklung volkskundlicher Forschung sehnlich gewünscht werden. Unser Dank gebührt aber auch dem Verlage, der seit mehr als einem Jahrzehnt Anteil an unserm Plane genommen und ihn auch unter den schwierigen Verhältnissen des Krieges und der Nachkriegszeit stets gefördert hat. Herr Dr. Gerhard Lüdtke ist uns ein steter, getreuer Eckart gewesen. Sein Verdienst am Zustandekommen des Werkes ist sehr groß.
Basel, im Juni 1927.
E. Hoffmann-Krayer. Hanns Bächtold-Stäubli.
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