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Holtzmann .:. Johannes
156539
Holtzmann, Heinrich Julius, Das Evangelium des Johannes. Briefe und Offenbarung des Johannes. Freiburg, Leipzig 1893.
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Beschreibung
Holtzmann, Heinrich Julius,
Das Evangelium des Johannes. Briefe und Offenbarung des Johannes. 2., vermehrte und verbesserte Auflage. Freiburg, Leipzig: J.C.B.Mohr, 1893. VIII, 362 Seiten mit Registern in 2 Bänden. Leinen. Grossoktav. 678 g
* Hand-Commentar zum Neuen Testament. 4. Band, 1. und 2. Abtheilung. - Einbände mit Gebrauchsspuren, Exlibris auf den Innendeckeln, stellenweise schwach stockfleckig. Band 1: Name auf dem Titelblatt.
Bestell-Nr.156539
Holtzmann | Christentum | Theologie | 1850-1899 | Exegese | Bibelauslegung | Bibeldeutung
Vorwort zum vierten Bande.
Diese zweite Auflage des Commentares über die johanneischen Schriften dürfte Spuren nachbessernder und ergänzender Arbeit nur auf wenigen Seiten vermissen lassen. Das Ganze ist die Frucht von akademischen Vorlesungen, in welchen ich jene seit 30 Jahren behandelt habe. Doch bekenne ich, dass im Vergleich mit dem synoptischen Theile des Commentars, welchem noch das Buch von 1863 zu Grunde liegt, die Entwickelungsgeschichte, welche zu den in vorliegendem Werk zusammengefassten Erträgnissen geführt hat, eine minder einheitliche und geradlinige war. Für mich ist bezüglich johanneischer Exegese lange Zeit maassgebend gewesen, was ich einst bei meinem verehrten Lehrer und nachherigen Collegen R o th e gehört hatte. Aber nur dessen Erklärung des ersten Briefes ist seither im Druck erschienen; mit ihr konnte ich mich auseinandersetzen. Dagegen bin ich nicht mehr im Stande, das Maass des Einflusses zu bestimmen, welchen die einst gehörten Vorträge auf die hier vorliegende Detailexegese geübt haben. Bewusst bin ich mir eines solchen nur noch in Bezug auf die Stelle 16811 und auf diejenige Auffassung von ln, zu welcher ich in vorliegender Auflage zurückgekehrt bin. Aber gerade die einheitlichere und folgerichtigere Erklärung, welche der Prolog nunmehr findet, geht in der gleichen Richtung, in welcher ich mich überhaupt im Laufe der Jahre von der, übrigens für mich niemals ganz unangefochtenen Bestandes gewesenen, Voraussetzung der apostolischen Authentie entfernt habe, um es zunächst der Reihe nach mit den bedeutenderen Vermittelungsversuchen und Theilungshypothesen zu versuchen, bis sich seit etwa 20 Jahren die Grundzüge der im Folgenden vertretenen Auffassung immer fester gestalteten und das exegetische Urtheil im Zusammenhang mit dem historischen einen einheitlichen Abschluss gewann. Die Unvermeidlichkeit desselben steht mir um so fester, je weniger leicht die Errungenschaft war. Gleichwohl habe ich die fortlaufende Erklärung, so lange es irgend anging, der Voraussetzung entsprechen lassen, dass es sich zunächst um geschichtliche Begebenheiten handle, und die Frage, ob und inwieweit solche Voraussetzung sich bewähre, erst nachgehends im Zusammenhang behandelt (vgl. z. B. den Abschnitt 4142), so dass mir die Bemerkung v an Manen 's , der Commentar schwebe zwischen einer Behandlung des Lebens Jesu unter johanneischem Gesichtspunkt und einer Erklärung des johanneischen Lehrbuchs (Theologisch Tijdschrift 1891, S. 358), keineswegs unerwartet gekommen ist. Ich sehe aber auch keinen Schaden darin. Zugleich war ich mehr als im Commentar zur Synopse, wo ich mich ohnehin im besten Einvernehmen mit derjenigen Richtung wusste, welche die Arbeit an den Evangehen fast auf der ganzen Linie genommen hat, hier darauf bedacht, die Verbindungsfäden erkennbar werden zu lassen, welche meinen Standpunkt mit demjenigen anderer Fachgenossen, und zwar keineswegs bloss solcher, welchen ich mich auch sonst nähere, in Beziehung setzen. Hat doch die johanneische Forschung der Gegenwart manche dankenswerthe Förderung auch ausserhalb des herkömmlicher Weise von der engeren exegetischen Zunft in Pflege genommenen Feldes erfahren. Es ist hier mit fortgesetzter Neubearbeitung des traditionellen Materials, wie die landläufigen Commentare sie bieten, nicht mehr viel zu erreichen. In dieser Beziehung und fast mehr noch in Betreff der Richtigstellung des geschichtlichen Urtheils glaube ich eine keineswegs überflüssige Nacharbeit geleistet zu haben. Indem ich im Uebrigen auf das in der Vorrede zum ersten Bande bereits Gesagte verweise, bemerke ich verschiedenerlei Bemängelung der einleitenden Abschnitte gegenüber, dass dieselben in Bezug auf eine grosse Anzahl von Detailfragen nur ungenügende oder gar keine Auskunft geben und daher schlechterdings mit dem betreffenden Capitel meines „Lehrbuches der historisch-kritischen Einleitung in das Neue Testament" verglichen sein wollen. Hier wird man finden, was man dort vermissen zu sollen glaubte. Ich habe in dieser zweiten Auflage die einzelnen Verweise auf dasselbe, welche die erste Auflage enthielt (freilich ohne dass sich die betreffenden Kritiker dadurch hätten weisen lassen), als unnütz wieder gestrichen. Wem es um wesentliche Vollständigkeit zu thun ist, dem genügt es, ein- für allemal zu erfahren, wo in dieser Richtung Auskunft zu suchen ist. Andererseits enthält die Einleitung zum Evangelium auch wieder Manches, was im „Lehrbuch" nur angedeutet werden konnte, und noch mehr ist solches der Fall bezüglich der Einleitung zur Apokalypse. Bezüglich dieses Buches nämlich habe ich Zustimmung von Seiten Sachkundiger dafür gefunden, dass ich mich bezüglich der Erklärung auf das zum Wort- und Sachverständniss Erforderliche beschränkt, das Labyrinth von historisch-kritischen Fragen dagegen, in welches die Exegese des Schriftstücks hereinführt, in der Einleitung dazu durchwandert, diese Einleitung zu solchem Behuf freilich auch über den verhältnissmässigen Umfang ausgedehnt und überhaupt nach neuen Gesichtspunkten geordnet habe. Dagegen hielt ich es mit den Zwecken des Hand-Commentars nicht für vereinbar, die Erklärung des Einzelnen nach Maassgabe eines Sonderstandpunktes einzurichten, welchen etwa der Ausleger in Bezug auf Composition und Entstehungsweise eines Buches einnimmt, das doch ganz so aussieht, als sollte sein ursprünglicher Sinn und Verstand das Geheimniss dessen, der es verfasst, oder vielmehr derer, die im Verlauf mindestens einer Generation sich an seiner Ausgestaltung betheiligt haben, bleiben. Schliesslich bedaure ich ausser Stande gewesen zu sein, die Arbeiten von H. Köhler („Von der Welt zum Himmelreich") und T h. Häring („Gedankengang und Grundgedanke des ersten Johannesbriefes" in den „Theologischen Abhandlungen" 171200) noch zu benutzen. Dem Herrn Pfarrer A. Huck bin ich auch diesmal für gütige Beihülfe verpflichtet. Strassburg, 20. Januar 1893.
H. Holtzmann.
Das Evangelium des Johannes. Briefe und Offenbarung des Johannes. 2., vermehrte und verbesserte Auflage. Freiburg, Leipzig: J.C.B.Mohr, 1893. VIII, 362 Seiten mit Registern in 2 Bänden. Leinen. Grossoktav. 678 g
* Hand-Commentar zum Neuen Testament. 4. Band, 1. und 2. Abtheilung. - Einbände mit Gebrauchsspuren, Exlibris auf den Innendeckeln, stellenweise schwach stockfleckig. Band 1: Name auf dem Titelblatt.
Bestell-Nr.156539
Holtzmann | Christentum | Theologie | 1850-1899 | Exegese | Bibelauslegung | Bibeldeutung
Vorwort zum vierten Bande.
Diese zweite Auflage des Commentares über die johanneischen Schriften dürfte Spuren nachbessernder und ergänzender Arbeit nur auf wenigen Seiten vermissen lassen. Das Ganze ist die Frucht von akademischen Vorlesungen, in welchen ich jene seit 30 Jahren behandelt habe. Doch bekenne ich, dass im Vergleich mit dem synoptischen Theile des Commentars, welchem noch das Buch von 1863 zu Grunde liegt, die Entwickelungsgeschichte, welche zu den in vorliegendem Werk zusammengefassten Erträgnissen geführt hat, eine minder einheitliche und geradlinige war. Für mich ist bezüglich johanneischer Exegese lange Zeit maassgebend gewesen, was ich einst bei meinem verehrten Lehrer und nachherigen Collegen R o th e gehört hatte. Aber nur dessen Erklärung des ersten Briefes ist seither im Druck erschienen; mit ihr konnte ich mich auseinandersetzen. Dagegen bin ich nicht mehr im Stande, das Maass des Einflusses zu bestimmen, welchen die einst gehörten Vorträge auf die hier vorliegende Detailexegese geübt haben. Bewusst bin ich mir eines solchen nur noch in Bezug auf die Stelle 16811 und auf diejenige Auffassung von ln, zu welcher ich in vorliegender Auflage zurückgekehrt bin. Aber gerade die einheitlichere und folgerichtigere Erklärung, welche der Prolog nunmehr findet, geht in der gleichen Richtung, in welcher ich mich überhaupt im Laufe der Jahre von der, übrigens für mich niemals ganz unangefochtenen Bestandes gewesenen, Voraussetzung der apostolischen Authentie entfernt habe, um es zunächst der Reihe nach mit den bedeutenderen Vermittelungsversuchen und Theilungshypothesen zu versuchen, bis sich seit etwa 20 Jahren die Grundzüge der im Folgenden vertretenen Auffassung immer fester gestalteten und das exegetische Urtheil im Zusammenhang mit dem historischen einen einheitlichen Abschluss gewann. Die Unvermeidlichkeit desselben steht mir um so fester, je weniger leicht die Errungenschaft war. Gleichwohl habe ich die fortlaufende Erklärung, so lange es irgend anging, der Voraussetzung entsprechen lassen, dass es sich zunächst um geschichtliche Begebenheiten handle, und die Frage, ob und inwieweit solche Voraussetzung sich bewähre, erst nachgehends im Zusammenhang behandelt (vgl. z. B. den Abschnitt 4142), so dass mir die Bemerkung v an Manen 's , der Commentar schwebe zwischen einer Behandlung des Lebens Jesu unter johanneischem Gesichtspunkt und einer Erklärung des johanneischen Lehrbuchs (Theologisch Tijdschrift 1891, S. 358), keineswegs unerwartet gekommen ist. Ich sehe aber auch keinen Schaden darin. Zugleich war ich mehr als im Commentar zur Synopse, wo ich mich ohnehin im besten Einvernehmen mit derjenigen Richtung wusste, welche die Arbeit an den Evangehen fast auf der ganzen Linie genommen hat, hier darauf bedacht, die Verbindungsfäden erkennbar werden zu lassen, welche meinen Standpunkt mit demjenigen anderer Fachgenossen, und zwar keineswegs bloss solcher, welchen ich mich auch sonst nähere, in Beziehung setzen. Hat doch die johanneische Forschung der Gegenwart manche dankenswerthe Förderung auch ausserhalb des herkömmlicher Weise von der engeren exegetischen Zunft in Pflege genommenen Feldes erfahren. Es ist hier mit fortgesetzter Neubearbeitung des traditionellen Materials, wie die landläufigen Commentare sie bieten, nicht mehr viel zu erreichen. In dieser Beziehung und fast mehr noch in Betreff der Richtigstellung des geschichtlichen Urtheils glaube ich eine keineswegs überflüssige Nacharbeit geleistet zu haben. Indem ich im Uebrigen auf das in der Vorrede zum ersten Bande bereits Gesagte verweise, bemerke ich verschiedenerlei Bemängelung der einleitenden Abschnitte gegenüber, dass dieselben in Bezug auf eine grosse Anzahl von Detailfragen nur ungenügende oder gar keine Auskunft geben und daher schlechterdings mit dem betreffenden Capitel meines „Lehrbuches der historisch-kritischen Einleitung in das Neue Testament" verglichen sein wollen. Hier wird man finden, was man dort vermissen zu sollen glaubte. Ich habe in dieser zweiten Auflage die einzelnen Verweise auf dasselbe, welche die erste Auflage enthielt (freilich ohne dass sich die betreffenden Kritiker dadurch hätten weisen lassen), als unnütz wieder gestrichen. Wem es um wesentliche Vollständigkeit zu thun ist, dem genügt es, ein- für allemal zu erfahren, wo in dieser Richtung Auskunft zu suchen ist. Andererseits enthält die Einleitung zum Evangelium auch wieder Manches, was im „Lehrbuch" nur angedeutet werden konnte, und noch mehr ist solches der Fall bezüglich der Einleitung zur Apokalypse. Bezüglich dieses Buches nämlich habe ich Zustimmung von Seiten Sachkundiger dafür gefunden, dass ich mich bezüglich der Erklärung auf das zum Wort- und Sachverständniss Erforderliche beschränkt, das Labyrinth von historisch-kritischen Fragen dagegen, in welches die Exegese des Schriftstücks hereinführt, in der Einleitung dazu durchwandert, diese Einleitung zu solchem Behuf freilich auch über den verhältnissmässigen Umfang ausgedehnt und überhaupt nach neuen Gesichtspunkten geordnet habe. Dagegen hielt ich es mit den Zwecken des Hand-Commentars nicht für vereinbar, die Erklärung des Einzelnen nach Maassgabe eines Sonderstandpunktes einzurichten, welchen etwa der Ausleger in Bezug auf Composition und Entstehungsweise eines Buches einnimmt, das doch ganz so aussieht, als sollte sein ursprünglicher Sinn und Verstand das Geheimniss dessen, der es verfasst, oder vielmehr derer, die im Verlauf mindestens einer Generation sich an seiner Ausgestaltung betheiligt haben, bleiben. Schliesslich bedaure ich ausser Stande gewesen zu sein, die Arbeiten von H. Köhler („Von der Welt zum Himmelreich") und T h. Häring („Gedankengang und Grundgedanke des ersten Johannesbriefes" in den „Theologischen Abhandlungen" 171200) noch zu benutzen. Dem Herrn Pfarrer A. Huck bin ich auch diesmal für gütige Beihülfe verpflichtet. Strassburg, 20. Januar 1893.
H. Holtzmann.
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